BEG-Einzelmaßnahme Gebäudehülle
Zuschuss auf die Dämmung der Dachfläche als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle.
Sanierung & Förderung · Stand 2026
Eine Dachsanierung ist der richtige Moment, um zu dämmen – und Förderung mitzunehmen. Die Höhe entscheidet sich an einer einzigen Regel: Antrag vor Auftrag.
Wenn das Dach ohnehin neu eingedeckt wird, lässt sich die Dämmung fast zum halben Preis mitmachen – weil der Staat einen erheblichen Teil übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllt und der Förderantrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Zuschuss – das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Für die Dachdämmung gibt es 2026 im Wesentlichen vier Förderwege. Welcher sich lohnt, hängt davon ab, ob Sie eine Einzelmaßnahme oder eine umfassende Sanierung planen – und ob Sie lieber einen Zuschuss oder eine Steuerermäßigung möchten.
Zuschuss auf die Dämmung der Dachfläche als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle.
Zusätzliche 5 Prozent, wenn die Dachdämmung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
Zinsgünstiger Kredit, wenn die Dachsanierung Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist.
Alternative zur BEG — 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen.
Die Dämmung der Dachfläche zählt zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Das BAFA bezuschusst 15 Prozent der förderfähigen Kosten – vorausgesetzt, der geforderte U-Wert wird erreicht und alle Anschlüsse sind wärmebrückenfrei und luftdicht ausgeführt. Genau darauf achten wir schon bei der Planung, damit der U-Wert auf dem Papier auch auf dem Dach ankommt.
Ist die Dachdämmung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), steigt der Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte – auf insgesamt 20 Prozent. Den iSFP erstellt ein Energie-Effizienz-Experte; er legt die sinnvolle Reihenfolge aller Maßnahmen am Haus fest. Wir arbeiten mit Energieberatern in der Region Düren zusammen und stimmen die Dacharbeiten darauf ab.
Wer nicht nur das Dach, sondern das ganze Haus zum Effizienzhaus-Standard saniert, kann statt des BAFA-Zuschusses einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss nutzen. Die Dachdämmung ist dann ein Baustein des Gesamtkonzepts, das ein Energie-Effizienz-Experte begleitet.
Alternativ zum Zuschuss lässt sich die energetische Sanierung steuerlich fördern: Nach §35c EStG können 20 Prozent der Kosten über drei Jahre (7 / 7 / 6 Prozent) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – für selbstgenutztes Wohneigentum. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren; wir helfen abzuwägen, was für Sie günstiger ist. Für reine Reparaturen ohne Dämmung bleibt der Handwerkerbonus nach §35a EStG (20 % auf Lohnkosten) eine Option.
Stand 2026. Fördersätze und Bedingungen können sich ändern – die verbindlichen Konditionen prüfen wir gemeinsam vor Antragstellung.
Wie sich Aufsparren- und Zwischensparrendämmung unterscheiden, lesen Sie im Detail unter Dachdämmung. Umgesetzte Projekte finden Sie in den Referenzen.
Fragen zur Förderung
Die häufigsten Fragen zu BEG, iSFP und Ablauf – beantwortet vom Meisterbetrieb.
Eine seriöse Zahl gibt es nur nach dem Blick aufs Dach. Die Kosten hängen von Dachfläche, Dachform, gewünschtem U-Wert, Eindeckung und Zustand der Unterkonstruktion ab. Grob bewegt sich eine Dachsanierung mit Aufsparrendämmung für ein Einfamilienhaus im mittleren fünfstelligen Bereich. Wichtig: Über die BEG-Einzelmaßnahme sind 2026 in der Regel 15 Prozent förderfähig, mit gültigem iSFP zusätzlich 5 Prozent. Wir rechnen Ihnen das vor Ort konkret und transparent durch.
Die Dämmung der Dachfläche zählt zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich 5 Prozent. Alternativ ist eine steuerliche Förderung nach §35a/35c EStG möglich. Voraussetzung ist immer, dass der geforderte U-Wert erreicht und der Antrag vor Auftragsvergabe gestellt wird. Diese Förderung ist bundesweit und gilt damit auch in Düren und dem Kreis Düren.
Der wichtigste Grundsatz lautet: Antrag vor Auftrag. Zuerst bindet man einen Energie-Effizienz-Experten ein, der die Maßnahme bestätigt. Dann wird der Antrag beim BAFA gestellt — erst nach der Zusage darf der Auftrag erteilt werden. Es folgt die Ausführung durch den Fachbetrieb, anschließend bestätigt der Experte die fachgerechte Umsetzung, und der Zuschuss wird ausgezahlt. Wir kennen diesen Ablauf und stimmen die Bauausführung so ab, dass die Förderbedingungen eingehalten werden.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstellter Plan, der die sinnvolle Reihenfolge energetischer Maßnahmen für Ihr Haus festlegt. Pflicht ist er nicht — aber er lohnt sich: Wer eine Einzelmaßnahme wie die Dachdämmung im Rahmen eines iSFP umsetzt, erhält über die BEG einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent. Bei einer Dachsanierung kann dieser Bonus die Kosten der Beratung schnell wieder hereinholen. Wir arbeiten dafür mit Energieberatern zusammen.
Hombach & Schäfer Dachdeckermeister GmbH — bekannt als Die Bedachungsprofis — in der Industriestraße 7 in Düren. Wir verbinden die handwerkliche Dachsanierung mit der Begleitung der BEG-Förderung: Wir planen Dämmung und Abdichtung so, dass die Förderbedingungen erfüllt sind, achten auf den richtigen Ablauf Antrag vor Auftrag und arbeiten mit Energieberatern für iSFP und Antrag zusammen. Tätig sind wir in Düren, im Kreis Düren und in Jülich.
Kontakt
Lassen Sie uns früh sprechen – damit der Antrag steht, bevor die erste Schraube gedreht wird. Wir schauen uns Ihr Dach an und rechnen ehrlich durch.